Unsere Tarife

Gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) werden pflegerische Leistungen nach Verordnungen des Hausarztes von der Krankenversicherung übernommen. Die Kosten werden auf der Kundenrechnung detailliert ausgewiesen. Ihre Krankenversicherung übernimmt in der Regel während 60 Stunden pro drei Monate die Kosten der Pflege. Falls mehr Stunden benötigt werden, sorgen wir für die nötigen Bewilligungen.

Ärztlich verordnete hauswirtschaftliche Leistungen werden teilweise von den Krankenkassen bezahlt, sofern eine Zusatzversicherung für diese Leistungen besteht und entsprechende Bedingungen erfüllt sind.

Unsere aktuellen Tarifblätter geben Ihnen Auskunft über die Kosten unserer Dienstleistungen.

Tarife Basel-Stadt
Tarife Basel-Landschaft